Na toll, Schweiz!

Die Schweizer haben überraschend für ein Verbot von Minaretten gestimmt.Während diese Entscheidung in krassem Widerspruch zu den grundlegenden Freiheitsrechten der zivilisierten Welt, aber auch zur eigenen Verfassung der Schweiz steht, macht mich das Abstimmungsergebnis persönlich aus einem ganz anderen Grund sehr traurig: Ich bin überzeugter Verfechter direkter Demokratieformen. Jeder der mich näher kennt hat das vermutlich schon erlebt.

Auf Grund des Ergebnisses aus der Schweiz werde ich es in zukünftigen Diskussionen zum Thema wieder einen Tick schwerer haben, meinen Standpunkt zu verkaufen. Man wird mir entgegen halten, dass es radikale Strömungen in der direkten Demokratie einfacher haben sich durchzusetzen. Und man wird das gestrige Ergebnis als “Beweis” dafür anführen. Genau wie man die vergangenen 60 Jahre der Bundesrepublik als Beweis sehen wird, dass eine parlamentarische Demokratie der schweizerischen überlegen sei. Ansatzweise objektiv betrachtet eignen sich beide Sachverhalte nicht als solcher!

Die direkte Demokratie in ihrer heutigen Form existiert in der Schweiz im Grunde seit Mitte des 19. Jahrhunderts. In diesem Zeitraum waren alle anderen europäischen Nationen an einer vielzahl Kriegen beteiligt, untere anderem den beiden Weltkriegen, während die Schweiz neutral und stabil blieb. Bis heute weist die Schweiz einen überdurchnittlichen Wohlstand auf, Probleme wie beispielsweise die des deutschen Bildungssystems oder der Staatsverschuldung sind weit weniger ausgeprägt als hierzulande. Und selbstverständlich wurde und wird auch die Religionsausübung in keinster Weise eingeschränkt, ist die “Glaubens- und Gewissensfreiheit” doch durch Artikel 15 der Bundesverfassung garantiert. Genau aus diesem Grund erwarte ich auch nicht, dass die gestrige Entscheidung tatsächlich anwendbar ist. Denn wenn ich das System richtig verstehe, so könnte ein Bauherr, welcher ein Minarett errichten wollte, mit Veweis auf Art. 15 auf sein Recht dazu bestehen. Da das Verbot im Konflikt mit diesem Artikel steht, müsste das Volk in einer weiteren Entscheidung die Streichung des selbigen bewirken, um ein Verbot von Minaretten tatsächlich durchzusetzen. Ein Vorgang, der mir höchst unwahrscheinlich erscheint. Wenn dies ein Schweizer liest, so bitte ich darum, auf eventuelle Fehler in dieser Darstellung hinzuweisen.

Und warum taugen die Erfahrungen aus 60 Jahren Bundesrepublik nicht als Beweis für oder wider irgendein demokatischen Systems? Weil wir Glück hatten! Es hat sich in diesem Zeitraum einfach keine Situation ergeben, in der “radikale Strömungen” einen ausreichenden Nährboden gefunden hätten. Aber auf Grund der Anzahl an haarscharf an der Verfassungswidrigkeit vorbei schrammenden Gesetzen der letzten Jahre sollte eigentlich klar sein, dass sich dies schnell ändern könnte. Landet wieder einmal ein Gesetz dieser Art vor dem Bundesverfassungsgericht liegt es in den Händen einer winzigen Personengruppe zu entscheiden, ob es nun als  “richtig” oder “falsch” zu betrachten ist. Warum bei einer solchen Gruppe das Risiko einer Fehlentscheidung geringer sein soll, als bei einer Volksabstimmung, will mir nicht einleuchten.

Was den konkreten Fall in der Schweiz betrifft, so hoffe ich jedenfalls, dass diese ehrlich ausgesprochene und anscheinend in der Mehrheit der Bevölkerung (nur in der Schweiz?) vorherrschende Meinung, auch wenn ich mit ihr definitiv nicht übereinstimme, etwas bewirkt. Und zwar, dass die Gruppe derer, die mit Nein gestimmt haben, nun erstrecht einen Anlass sehen, in diesem Bereich noch mehr für Aufklärung zu sorgen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Etwas was in Deutschland nicht selten daran scheitert, dass ein Tabu-Thema erst garnicht angesprochen werden darf…aus Angst, die landläufige Meinung könnte nicht “politisch korrekt” sein. Irgendwie verrückt.

One Comment to “Na toll, Schweiz!”

  1. A380 22 December 2009 at 22:19 #

    Zum Verbot der Minarette in der Schweiz wurde schon viel gesagt, geschrieben und demonstriert – ich hab deinen Kommentar heute erst gelesen – und erlaube mir noch ein paar Anmerkungen zu machen.
    Wie du schreibst ist die Schweiz seit vielen Jahren im Gegensatz zu anderen europ. Nationen eine neutrale und damit “friedliche” Nation, was aber kaum auf die direkte Demokratie zurückzuführen ist – zum einen könnte die Schweiz bei einer Einmischung in einen militärischen Konflikt einer ihrer Nachbarstaaten (insbes. D un F) durch die Bevölkerrungsstruktur förmlich zerreisen. Außerdem ist die Schweiz selbst militärisch eher unbedeutend und mischte bspw. durch Vergabe von Krediten oder auch militärischen Lieferungen durchaus auch in den Weltkriegen mit. Andererseits wäre es wohl kaum wünschenswert wenn etwa Nationen wie die Vereinigten Staaten im zweiten Weltkrieg dem schweizer ‘Vorbild’ gefolgt hätten und in Europa neutral geblieben wären. Ich möchte damit nicht sagen dass die Schweizer Neutralität grundsätzlich etwas falsches ist und die direkte Demokratie nicht auch dazu beigetragen hat.

    Zur Rolle des Bundesverfassungsgerichts – es ist nicht etwa so dass die Richter einfach entscheiden dürfen ob etwas “richtig” oder “falsch” ist – vielmehr wird unter sorgfältiger Abwägung geltender Gesetze (insbesondere des Grundgesetzes), nach Einholung von Meinungen und Kommentaren verschiedenster Juristen entschieden ob das Gesetz mit der deutschen Verfassung vereinbar ist und nicht ob sie persönlich dieser Meinung sind oder auch nicht.
    Um auf das Schweizer Beispiel zurückzukommen – ich traue dem BVerfG eher zu, einzuschätzen ob und inwiefern ein Minarettverbot gegen die GLaubens- und Religionsfreiheit verstößt oder ob nicht etwa nur eine zulässige Ausnahmeregelung vorliegt (fraglich ist ob eine Minarett zur Ausübung von Art. 15 überhaupt notwendig ist und nicht eine Moschee als solches ausreicht) In der Bevölkerung überwiegen bei solchen Themen manchmal eben doch Stammtischmeinungen wie ‘in der islamischen Welt dürfen wir doch auch keine Kirchtürme bauen’ die schnell zu einem “NEIN!” führen ohne sich dabei mit den evtl Konsequenzen auseinanderzusetzen.
    Ob wir in den letzten 60 Jahren wirklich nur “Glück” hatten muss ich auch bezweifeln – zumindest schränkt unser Grundgesetz radikale Strömungen die unsere Demokratie gefähreden könnten allein schon durch die Ewigkeitsgaratie von §20GG und andere “Hürden” ein. Dass radikale in bestimmten Konstellationen doch manchmal einen Weg finden streite ich nicht ab (z.B. NPD Einzug in Sachsen 2004) radikale Meinungen haben es in der Schweiz trotzdem “leichter” auch real die Gesetze/Verfassung zu ändern wobei Volksentscheide in der Schweiz rechtlich bindend sind und nicht etwa nur Empfehlungscharakter haben wie z.b in Bundesland Berlin, eine zusätzliche Hürde von Volksentscheiden durch ein Verfassungsgericht wäre manchmal vielleicht auch hilfreich.


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