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	<title>Comments on: Na toll, Schweiz!</title>
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		<title>By: A380</title>
		<link>http://www.lunikon.net/2009/11/30/na-toll-schweiz/comment-page-1/#comment-87</link>
		<dc:creator>A380</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Dec 2009 21:19:20 +0000</pubDate>
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		<description>Zum Verbot der Minarette in der Schweiz wurde schon viel gesagt, geschrieben und demonstriert - ich hab deinen Kommentar heute erst gelesen - und erlaube mir noch ein paar Anmerkungen zu machen. 
Wie du schreibst ist die Schweiz seit vielen Jahren im Gegensatz zu anderen europ. Nationen eine neutrale und damit &quot;friedliche&quot; Nation, was aber kaum auf die direkte Demokratie zurückzuführen ist - zum einen könnte die Schweiz bei einer Einmischung in einen militärischen Konflikt einer ihrer Nachbarstaaten (insbes. D un F) durch die Bevölkerrungsstruktur förmlich zerreisen. Außerdem ist die Schweiz selbst militärisch eher unbedeutend und mischte bspw. durch Vergabe von Krediten oder auch militärischen Lieferungen durchaus auch in den Weltkriegen mit. Andererseits wäre es wohl kaum wünschenswert wenn etwa Nationen wie die Vereinigten Staaten im zweiten Weltkrieg dem schweizer &#039;Vorbild&#039; gefolgt hätten und in Europa neutral geblieben wären. Ich möchte damit nicht sagen dass die Schweizer Neutralität grundsätzlich etwas falsches ist und die direkte Demokratie nicht auch dazu beigetragen hat.

Zur Rolle des Bundesverfassungsgerichts - es ist nicht etwa so dass die Richter einfach entscheiden dürfen ob etwas &quot;richtig&quot; oder &quot;falsch&quot; ist - vielmehr wird unter sorgfältiger Abwägung geltender Gesetze (insbesondere des Grundgesetzes), nach Einholung von Meinungen und Kommentaren verschiedenster Juristen entschieden ob das Gesetz mit der deutschen Verfassung vereinbar ist und nicht ob sie persönlich dieser Meinung sind oder auch nicht.
Um auf das Schweizer Beispiel zurückzukommen - ich traue dem BVerfG eher zu, einzuschätzen ob und inwiefern ein Minarettverbot gegen die GLaubens- und Religionsfreiheit verstößt oder ob nicht etwa nur eine zulässige Ausnahmeregelung vorliegt (fraglich ist ob eine Minarett zur Ausübung von Art. 15 überhaupt notwendig ist und nicht eine Moschee als solches ausreicht) In der Bevölkerung überwiegen bei solchen Themen manchmal eben doch Stammtischmeinungen wie &#039;in der islamischen Welt dürfen wir doch auch keine Kirchtürme bauen&#039; die schnell zu einem &quot;NEIN!&quot; führen ohne sich dabei mit den evtl Konsequenzen auseinanderzusetzen.
Ob wir in den letzten 60 Jahren wirklich nur &quot;Glück&quot; hatten muss ich auch bezweifeln - zumindest schränkt unser Grundgesetz radikale Strömungen die unsere Demokratie gefähreden könnten allein schon durch die Ewigkeitsgaratie von §20GG und andere &quot;Hürden&quot; ein. Dass radikale in bestimmten Konstellationen doch manchmal einen Weg finden streite ich nicht ab (z.B. NPD Einzug in Sachsen 2004) radikale Meinungen haben es in der Schweiz trotzdem &quot;leichter&quot; auch real die Gesetze/Verfassung zu ändern wobei Volksentscheide in der Schweiz rechtlich bindend sind und nicht etwa nur Empfehlungscharakter haben wie z.b in Bundesland Berlin, eine zusätzliche Hürde von Volksentscheiden durch ein Verfassungsgericht wäre manchmal vielleicht auch hilfreich.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Verbot der Minarette in der Schweiz wurde schon viel gesagt, geschrieben und demonstriert &#8211; ich hab deinen Kommentar heute erst gelesen &#8211; und erlaube mir noch ein paar Anmerkungen zu machen.<br />
Wie du schreibst ist die Schweiz seit vielen Jahren im Gegensatz zu anderen europ. Nationen eine neutrale und damit &#8220;friedliche&#8221; Nation, was aber kaum auf die direkte Demokratie zurückzuführen ist &#8211; zum einen könnte die Schweiz bei einer Einmischung in einen militärischen Konflikt einer ihrer Nachbarstaaten (insbes. D un F) durch die Bevölkerrungsstruktur förmlich zerreisen. Außerdem ist die Schweiz selbst militärisch eher unbedeutend und mischte bspw. durch Vergabe von Krediten oder auch militärischen Lieferungen durchaus auch in den Weltkriegen mit. Andererseits wäre es wohl kaum wünschenswert wenn etwa Nationen wie die Vereinigten Staaten im zweiten Weltkrieg dem schweizer &#8216;Vorbild&#8217; gefolgt hätten und in Europa neutral geblieben wären. Ich möchte damit nicht sagen dass die Schweizer Neutralität grundsätzlich etwas falsches ist und die direkte Demokratie nicht auch dazu beigetragen hat.</p>
<p>Zur Rolle des Bundesverfassungsgerichts &#8211; es ist nicht etwa so dass die Richter einfach entscheiden dürfen ob etwas &#8220;richtig&#8221; oder &#8220;falsch&#8221; ist &#8211; vielmehr wird unter sorgfältiger Abwägung geltender Gesetze (insbesondere des Grundgesetzes), nach Einholung von Meinungen und Kommentaren verschiedenster Juristen entschieden ob das Gesetz mit der deutschen Verfassung vereinbar ist und nicht ob sie persönlich dieser Meinung sind oder auch nicht.<br />
Um auf das Schweizer Beispiel zurückzukommen &#8211; ich traue dem BVerfG eher zu, einzuschätzen ob und inwiefern ein Minarettverbot gegen die GLaubens- und Religionsfreiheit verstößt oder ob nicht etwa nur eine zulässige Ausnahmeregelung vorliegt (fraglich ist ob eine Minarett zur Ausübung von Art. 15 überhaupt notwendig ist und nicht eine Moschee als solches ausreicht) In der Bevölkerung überwiegen bei solchen Themen manchmal eben doch Stammtischmeinungen wie &#8216;in der islamischen Welt dürfen wir doch auch keine Kirchtürme bauen&#8217; die schnell zu einem &#8220;NEIN!&#8221; führen ohne sich dabei mit den evtl Konsequenzen auseinanderzusetzen.<br />
Ob wir in den letzten 60 Jahren wirklich nur &#8220;Glück&#8221; hatten muss ich auch bezweifeln &#8211; zumindest schränkt unser Grundgesetz radikale Strömungen die unsere Demokratie gefähreden könnten allein schon durch die Ewigkeitsgaratie von §20GG und andere &#8220;Hürden&#8221; ein. Dass radikale in bestimmten Konstellationen doch manchmal einen Weg finden streite ich nicht ab (z.B. NPD Einzug in Sachsen 2004) radikale Meinungen haben es in der Schweiz trotzdem &#8220;leichter&#8221; auch real die Gesetze/Verfassung zu ändern wobei Volksentscheide in der Schweiz rechtlich bindend sind und nicht etwa nur Empfehlungscharakter haben wie z.b in Bundesland Berlin, eine zusätzliche Hürde von Volksentscheiden durch ein Verfassungsgericht wäre manchmal vielleicht auch hilfreich.</p>
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