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	<title>Lunikon &#187; Switzerland</title>
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		<title>Na toll, Schweiz!</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Nov 2009 20:25:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Martin</dc:creator>
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<p>Auf Grund des Ergebnisses aus der Schweiz werde ich es in zukünftigen Diskussionen zum Thema wieder einen Tick schwerer haben, meinen Standpunkt zu verkaufen. Man wird mir entgegen halten, dass es radikale Strömungen in der direkten Demokratie einfacher haben sich durchzusetzen. Und man wird das gestrige Ergebnis als &#8220;Beweis&#8221; dafür anführen. Genau wie man die vergangenen 60 Jahre der Bundesrepublik als Beweis sehen wird, dass eine parlamentarische Demokratie der schweizerischen überlegen sei. Ansatzweise objektiv betrachtet eignen sich beide Sachverhalte nicht als solcher!</p>
<p>Die direkte Demokratie in ihrer heutigen Form existiert in der Schweiz im Grunde seit Mitte des 19. Jahrhunderts. In diesem Zeitraum waren alle anderen europäischen Nationen an einer vielzahl Kriegen beteiligt, untere anderem den beiden Weltkriegen, während die Schweiz neutral und stabil blieb. Bis heute weist die Schweiz einen überdurchnittlichen Wohlstand auf, Probleme wie beispielsweise die des deutschen Bildungssystems oder der Staatsverschuldung sind weit weniger ausgeprägt als hierzulande. Und selbstverständlich wurde und wird auch die Religionsausübung in keinster Weise eingeschränkt, ist die &#8220;Glaubens- und Gewissensfreiheit&#8221; doch durch <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a15.html">Artikel 15 der Bundesverfassung</a> garantiert. Genau aus diesem Grund erwarte ich auch nicht, dass die gestrige Entscheidung tatsächlich anwendbar ist. Denn wenn ich das System richtig verstehe, so könnte ein Bauherr, welcher ein Minarett errichten wollte, mit Veweis auf Art. 15 auf sein Recht dazu bestehen. Da das Verbot im Konflikt mit diesem Artikel steht, müsste das Volk in einer weiteren Entscheidung die Streichung des selbigen bewirken, um ein Verbot von Minaretten tatsächlich durchzusetzen. Ein Vorgang, der mir höchst unwahrscheinlich erscheint. Wenn dies ein Schweizer liest, so bitte ich darum, auf eventuelle Fehler in dieser Darstellung hinzuweisen.</p>
<p>Und warum taugen die Erfahrungen aus 60 Jahren Bundesrepublik nicht als Beweis für oder wider irgendein demokatischen Systems? Weil wir Glück hatten! Es hat sich in diesem Zeitraum einfach keine Situation ergeben, in der &#8220;radikale Strömungen&#8221; einen ausreichenden Nährboden gefunden hätten. Aber auf Grund der Anzahl an haarscharf an der Verfassungswidrigkeit vorbei schrammenden Gesetzen der letzten Jahre sollte eigentlich klar sein, dass sich dies schnell ändern könnte. Landet wieder einmal ein Gesetz dieser Art vor dem Bundesverfassungsgericht liegt es in den Händen einer winzigen Personengruppe zu entscheiden, ob es nun als  &#8220;richtig&#8221; oder &#8220;falsch&#8221; zu betrachten ist. Warum bei einer solchen Gruppe das Risiko einer Fehlentscheidung geringer sein soll, als bei einer Volksabstimmung, will mir nicht einleuchten.</p>
<p>Was den konkreten Fall in der Schweiz betrifft, so hoffe ich jedenfalls, dass diese ehrlich ausgesprochene und anscheinend in der Mehrheit der Bevölkerung (nur in der Schweiz?) vorherrschende Meinung, auch wenn ich mit ihr definitiv nicht übereinstimme, etwas bewirkt. Und zwar, dass die Gruppe derer, die mit Nein gestimmt haben, nun erstrecht einen Anlass sehen, in diesem Bereich noch mehr für Aufklärung zu sorgen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Etwas was in Deutschland nicht selten daran scheitert, dass ein Tabu-Thema erst garnicht angesprochen werden darf&#8230;aus Angst, die landläufige Meinung könnte nicht &#8220;politisch korrekt&#8221; sein. Irgendwie verrückt.</p>
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